------- When creativity meets Design -------

Celina Hartmann Grafikdesign AGB

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 1.1 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Designers weder im Original noch in ihrer Reproduktion verändert werden. Vollständige oder teilweise Nachahmungen sind untersagt.

1.2 Bei Zuwiderhandlung gegen Punkt 1.1 ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung für die Designleistung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu entrichten.

1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Es wird in der Regel nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer behält sich jedoch das Recht vor, seine Entwürfe und Vervielfältigungen für Eigenwerbungszwecke in allen Medien zu verwenden, selbst wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

1.5 Der Designer muss als Urheber bei jeglicher Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe genannt werden. Verletzt der Auftraggeber dieses Recht auf Namensnennung, ist er zusätzlich zur Vergütung für die Designleistung verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Der Designer behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, falls eine konkrete Schadensberechnung vorliegt.

1.6 Möchte der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe oder andere Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.

2 Honorar und Vergütung

2.1 Die Honorare sind Nettozahlungen und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jegliche Abzüge fällig.

2.2 Die Honorare sind bei Lieferung der Entwürfe zahlbar. Falls die Entwürfe in Teilabschnitten akzeptiert werden, ist bei Abnahme der ersten Teilabgabe eine Teilzahlung zu leisten, die mindestens die Hälfte der Gesamthonorare ausmacht.

2.3 Jegliche erneute Nutzung der Entwürfe erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Designers. Dies gilt ebenso für Nutzungen, die den ursprünglich vereinbarten oder geplanten Umfang überschreiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede erneute oder zusätzliche Nutzung ohne Zustimmung des Designers neben der angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

3 Fremdleistungen

3.1 Der Designer kann im Namen des Auftraggebers erforderliche Fremdleistungen für die Auftragserfüllung beauftragen und in dessen Namen abrechnen. Dazu ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Designer eine schriftliche Vollmacht erteilt.

3.2 Sofern in bestimmten Fällen Verträge über Fremdleistungen im Namen des Designers abgeschlossen werden, hat der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Pflicht zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4 Eigentum und Rückgabepflicht

4.1 Es erfolgt lediglich die Übertragung von Nutzungsrechten an den Entwürfen, nicht jedoch von Eigentumsrechten. Die Original Materialien müssen dem Designer unbeschädigt spätestens drei Monate nach der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.2 Sollten die Entwürfe beschädigt oder verloren gehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für deren Wiederherstellung zu übernehmen. Das Recht des Designers, zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

5 Herausgabe von Daten

5.1 Der Designer ist nicht dazu verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Sollte der Auftraggeber jedoch den Wunsch haben, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, muss dies schriftlich vereinbart und gesondert vergütet werden.

5.2 Falls der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt hat, dürfen diese nur mit der Zustimmung des Designers verändert werden.

5.3 Die Gefahr und die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Der Designer übernimmt keine Haftung für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Import in das System des Auftraggebers auftreten.

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Beginn der Vervielfältigung reicht der Auftraggeber dem Designer Korrekturmuster zur Prüfung ein.

6.2 Für die Produktionsüberwachung schließen Designer und Auftraggeber eine schriftliche Vereinbarung ab. Sollte der Designer die Überwachung durchführen, obliegt ihm die Entscheidungsbefugnis und er gibt entsprechende Anweisungen.

6.3 Der Auftraggeber stellt dem Designer mindestens ein einwandfreies Muster der zu vervielfältigten Arbeiten kostenlos zur Verfügung.

7 Haftung und Gewährleistung

7.1 Der Designer übernimmt die Haftung nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aus der Verletzung von Vertragspflichten resultieren, die für den Vertragszweck von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten), sowie auf Schäden, die auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Pflichtverletzungen seitens des Designers verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens des Designers beruhen, sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens des Designers; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Kosten und das Risiko des Transports von Arbeiten und Vorlagen trägt der Auftraggeber.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dadurch entfällt die Haftung des Designers in diesem Bereich.

7.5 Der Designer haftet nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Designarbeiten im Hinblick auf das Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht oder Markenrecht. Es obliegt dem Auftraggeber, eigenständig und auf eigene Kosten Recherchen diesbezüglich durchzuführen.

7.6 Der Designer haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung, ist jedoch dazu verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bekannt werden.

7.7 Der Auftraggeber hat die gelieferten Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und eventuelle Mängel dem Designer gegenüber zu beanstanden. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Arbeiten gerügt werden, während nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung zu rügen sind. Das rechtzeitige Absenden der Beanstandung genügt zur Wahrung der Frist. Wird die Prüf- und Rügepflicht verletzt, gelten die Arbeiten in Bezug auf den betreffenden Mangel als genehmigt.

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags hat der Designer die Freiheit bei der Gestaltung. Wenn der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen wünscht, trägt er die zusätzlichen Kosten.

8.2 Falls sich die Auftragsausführung aufgrund von Gründen, die auf das Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, verzögert, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, alle übergebenen Vorlagen zu verwenden, und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber entgegen dieser Zusicherung nicht zur Verwendung berechtigt ist oder dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, stellt der Auftraggeber den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Diese Freistellung entfällt, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

9 KSK Künstlersozialkasse*

9.1 Gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) betrachte ich mich als Selbstvermarkter und somit als selbständige Künstlerin/Designerin. Daher könnte der Auftraggeber möglicherweise KSK-Abgaben leisten müssen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für künstlerische Leistungen Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten, unabhängig von der Versicherung des Künstlers bei der KSK. 

Weitere Informationen zur KSK-Abgabe finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de. Dieser Hinweis dient dazu, auf mögliche KSK-Abgaben hinzuweisen und erfolgt freiwillig.

9.2 Etwaige Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) sind nicht in den Angeboten enthalten und müssen vom Auftraggeber geprüft und entsprechend geleistet werden.

*zur Zeit aus den AGB ausgeschlossen

10 Schlussbestimmungen

10.1 Falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder wenn beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.

Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß §19 UstG keine Umsatzsteuer enthalten.